Bestätigungsurkunde
König Arnulfs, Frankfurt , 889 Nov. 21
Der König
bestätigt dem Würzburger Bischof Arn die diversen Schenkungen Karlmanns und
Pippins anlässlich der Bistumsgründung 741/742.
Erste Erwähnung (Burg-)Bernheims.
(Monumenta Germaniae historica, Urkunden der deutschen Karolinger
3, 103 Nr. 69, aus Festschrift zur Stadterhebung und
1200-Jahrfeier der Marktgemeinde Burgbernheim, 1954)
Übersetzung
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Im Namen
der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Arnolf durch Gunst der göttlichen
Gnade König. Für eine königliche Hoheit ziemt es sich, ihrer Vorgänger
fromme Taten nicht nur unverletzt zu erhalten, sondern auch durch ihre
Amtsgewalt nachdrücklich zu bestätigen. Deshalb sollen alle unsere Getreuen
die jetzt lebenden wie die zukünftigen, genau wissen, daß der verehrungswürdige
Mann Arn Bischof der Würzburger Kirche, uns einige Erlasse unserer Vorgänger
Pippin und Karlmann und auch des Kaisers Ludwig vor Augen gelegt hat des
Inhalts, daß sie zur Mehrung ihres (himmlischen) Lohnes der Kirche des
heiligen Erlösers in der der heilige Kilian, der verdienstvolle (oder: uns
kostbare Märtyrer Christi, dem Leibe nach ruht, üblich im Jahr den Zehnten
der Abgabe, welche von den Landen der Ostfranken und von den Slaven an den königlichen
Fiscus 1) geleistet wird, die in ihrer Sprache Steuer« oder Osterstufe« genannt wird
und zwar so, daß von dieser Abgabe oder
Leistung jährlich der zehnte Teil an den vorgenannten Ort 2)
geleistet werde, entweder in Honig oder in Wollröcken3) oder in
irgend einer anderen Gabe 4), welche Steuer, wie gesagt, in
den Gauen der Ostfranken geleistet wird, nämlich in dem Waldsassengau 5),
in dem Taubergau und in der Wingarteiba 6) und im Jagstgau 7),
im Maulachgau 8), Neckargau 9) und Kochergau 10)
und Rangau und Gollachgau und Iffgau, im Hassgau und Grabfeld11)
und Tullifeld12), im Saalegau 13), Werngau 14),
Gozfeld 15) und Badanachgau 16), und den Zehnten von den
Königsgutsbezirken Ingelheim 17), Riedfeld im Rangau, Rügshofen
im Volkfeld, zu Kreuznach 18) und Nierstein 19) und
Umstadt 21) und Albstadt 11) und (Gau-)Königshofen
und Sonderhofen und Gollhofen und (Burg-)Bernheim und Ickelheim
und Willanzheim und Rheinfeld, Gänheim im Gozfeld und Prosselsheim, Hallstadt
im Radenzgau, Königshofen22) und ein anderes Königshofen23)
und Salz 24) und Hammelburg und Iphof en und Dettelbach und
Bleichfeld25) und Heilbronn und Lauffen - daß Sie 26)
in diesen Königsgutsbezirken und Königshöfen wie in den vorgenannten Gauen
jenen Zehnten von allen Erträgnissen, die in ihnen erarbeitet werden, dem
vorgenannten Orte 27) kraft ihrer Gewalt überlassen haben. Dann
hat der erwähnte verehrungswürdige Bischof 28) Arn gebeten, daß
wir das obige der genannten Kirche kraft unseres Amtes bestätigen. Dieser
Bitte, die uns rechtmäßig und zweckmäßig erschien, haben wir geruht unsere
Zustimmung zu geben; und haben befohlen ihm darüber diesen unseren amtlichen
Erlaß auszufertigen. Womit wir bestimmen und nachdrücklich befehlen, daß,
wie es also bekanntermaßen von diesen vorerwähnten glorreichen Königen und
unseren Vorgängern hinsichtlich der vorgenannten Gaue und Krongüter der
vorgenannten Kirche überlassen worden ist, so von nun an zu unseren und in künftigen
Zeiten gemäß dieser unserer Verfügung bestätigt bleiben soll, und daß
niemand von unseren Getreuen oder sonst einer es wage oder sich herausnehme,
die Leiter der erwähnten Kirche
oder ihre Beamten und Beauftragten mit irgend einer falschen Anklage oder
einer Bedrückung (in ihrem Besitz) zu beunruhigen. Und damit dies umso
wahrhaftiger geglaubt und in künftigen Zeiten von allen unseren Getreuen umso
sorgfältiger beachtet werde, haben wir dies unten mit unserer eigenen Hand
bekräftigt und mit unserem Siegel kennzeichnen lassen.
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Zeichen
Herrn Arnolfs (Monogramm) des unbesiegbaren Königs.
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Ich
Asbert, der Kanzler, habe (dieses Schriftstück)
in Vertretung des Erzkaplans Deotmar überprüft und (unterschrieben).
Geben am
(11. Tag vor den) 29) Kalenden des Dezember im Jahr der
Fleischwerdung des Herrn 889, der 7. Indiktion, im 2. Jahr der Regierung des
Herrn Arnolf, des erlauchten Königs. Geschehen zu Frankfurt. In Christi Namen
Heil! Amen.
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Rückseitige
Vermerke: Von den Zehnten der Abgabe, welche in den Ländern der Ostfranken
(geleistet werden), welche dem König geschuldet werden, (nunmehr) dem
heiligen Kilian überlassen. Bestätigung König Arnolfs betreffend die
Steuer.
Erläuterungen
1)
die königliche Kammer, Finanzverwaltung. 2) an die bischöfliche
Kirche Würzburg. 3) eine altertümIiche Abgabe 4) wörtlich:
Darbringung 5) Landschaft zwischen dem Maindreieck und Mainviereck. 6) Landschaft zwischen Odenwald und Tauber.
7) an der
unteren und mittleren jagst. 8) um Crailsheim Württemberg. 9)
um Heilbronn und Lauffen. 10) am mittleren Kocher um Schwäbisch-Hall. 11) nördliches Unterfranken an der oberen Saale.
12) in
der thüringischen Rhön. 13) an der unteren und mittleren Saale um
Hammelburg und Kissingen. 14) an der Wern, nördliches Maindreieck. 15) Maindreieck.
16) sog. Ochsenfurter Gau. - Es
werden in dieser Liste nicht genannt das Volkfeld (zwischen Main und
Steigerwald) und der Radenzgau (an der unteren Rednitz). 17)
Ingelheim am Rhein westl. v. Mainz. 18) an der Nahe, südlich von
Bingen. 19) am Rhein, südlich v. Mainz. 20) am Nordrand
des Odenwalds, Hessen. 1) am Nordwestrand des Spessarts. 22) Königsfeld auf
der Alb? oder eher Königshofen an der Tauber. - 23) Königshofen
im Grabfeld, an der oberen Saale. 24) an der oberen Saale. 25)
nordöstlich von Würzburg. 26) Pippin und Karlmann. (Mon. Germ.
hist Werk deutsch. Karolinger 3,99 ff. err. 67 u. 68 27) wie Anm.
2. 28) wörtlich: Vorsitzender. 29) Das Original hat
eine nicht ausgefüllteLücke für die Tagesbezeichnung; diese ergänzt nach
denUrkunden über die Königskirchen und die Slavenkirchen.
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