Regesten der Burgbernheimer Privilegienurkunden

 

Quelle:  Bayerische Archivinventare, Heft 5: Stadtarchiv Burgbernheim, bearbeitet von Carl Adam, München 1956.
Kurt Zeillinger, Die Burgbernheimer Fälschungen, Wien 1937

 

Die Arbeit Zeillingers (ohne Urkunden) gibt es hier zum Herunterladen (PDF, 70 Seiten, 4 MB)

 

Vorbemerkung: Carl Adam hat die Urkunden nach dem angeblichen Ausstellungsdatum mit U1-U53 durchnumeriert.
Hier werden sie in der Reihenfolge ihres Erscheinens in Burgbernheim aufgeführt. 

Die Hyperlinks nach den Regesten führen zu Abschriften der Urkunden durch Zeillinger (PDF). 

 

Grau hinterlegt: Fälschungen.

Gelb hinterlegt: echte Bestätigungsurkunden!

 

Notariatsinstrument* des kaiserlichen Notars Johann Friedrich Hetzel von Leutershausen:  
1601  August 30, Burgbernheim   (U 20)

*Das Notariatsinstrument war ein Mittel zur Beglaubigung von Schriftstücken. Der  Notar setzte sein spezifisches Zeichen unter die Urkunde bzw. deren Abschrift und beglaubigte damit und mit seiner Unterschrift deren Inhalt.

Auf dem Rathaus zu Burgbernheim, in der gewöhnlichen Ratsstube, legen Georg Oberländer, derzeit Schultheiß zu Burgbernheim, Gangolf Bauer, Bürgermeister und die Angehörigen des Rats Michael Hirschmann, Hanns Krauß, Georg Ringshut, Hanns Craft, Peter Hofmann, Hans Schönknecht, Simon Haasel, Bernhard Hillebrandt, Georg Voß, Mathes Krehmer und Leonhard Schmidt dem Notar Hetzel einen alten pergamentenen Mark- und Gerechtigkeitsbrief vor und zeigen an, daß sie denselben unlängst bekommen, welcher altershalber an der Schrift verdunkelt, doch noch wohl zu lesen, viermal unterschrieben und mit vier Siegeln behängt war, die aber abgerissen worden. In dem Brief wurde vermelt, wie Burgbernheim erbauet, seinen Namen, die Markt- und andere Gerechtigkeiten und Privilegien erlangt und viele Jahre gebraucht hätten. Der Rat bat den Notar ein Vidimus und Transumpt zu machen. Nach Untersuchung stellen Notar und Zeugen fest, daß der Brief „etliche hundert Jahr alt" und ohne allen Argwohn befunden. Die Urkunde, ausgestellt von Bischof Gottfried von Würzburg am 3. Februar 1308 wurde Wort für Wort übertragen und collationiert.

Beglaubigung durch Notar Saher 1683 in U 31. Fälschung.   Orig.  Not.  Instr.  Hetzels  im  StAB.,  Bayreuther  Ortsurkunden 259. 
Regest und moderne Abschrift bei Zeillinger, Anhang S. 53 ff (10 Seiten).

 

Das Notariatsinstrument enthält Abschriften von drei Urkunden Würzburger Bischöfe, die nie im Original aufgefunden wurden:  
  1. 1308 Februar 3, Würzburg     (U 3)
    Bischof Gottfried III. von Würzburg
    erteilt dem Markt Burgbernheim für erwiesene Treue ewige Privilegien: 6 Jahrmärkte sollen gehalten werden am Sonntag Reminiscere, am St. Georgstag, am St. Vitustag, an St. Maria u. Ib. Frauentag, an St. Michaelstag und am 2. November. In der bischöflichen Kanzlei wurden zwei Urkunden gefunden, wonach der Markt früher Schönburg geheißen, anno 755 habe Bischof Burchard eine schöne burch ober dem Markt gebaut, die aber 804 von Graf zu Rothenburg zerstört worden. Graf Bernhard von Rothenburg, Bischof, erbaute als Sühne zwei Wallkirchen, eine an die Stelle der Burg mit 3 Türmen, St. Wolfgang genannt, die andere außerhalb des Markts, St. Kunigund genannt. Seither hieß dieser Markt nicht mehr Schönburg, sondern nach des Bischofs Namen Burgbernheim. Weiter verleiht Gottfried dem Markt Halsgericht, Stock und Kreuz, welches zuvor nach Uffenheim gehörte. Zu diesem Halsgericht werden noch 13 Dörfer gelegt. — 
    Diese Privilegien bestätigen Bischof Albertus 1347 Dezember 4 (er bestimmt die Strafbed die der Markt Bergel an die Burgbernheimer Walkirchen zu St. Wolfgang und St. Kunigunden zu leisten hat)

  2. Bischof Gerhard 1396 August 10 und

  3. Bischof Johannes 1434 Mai 7.
    Begl.
    Abschr. durch Notar Saher 1683 in U 31. Inser. in einem gefälschten Notariatsinstrument des Notars J. Fr. Hetzel vom 30. 8. 1601. Dieses gefälschte Not. Instr. im StAB, Bayreuth. Ortsurk. 259. -
    Regest und mod. Abschr. Zeillinger, Anhang S. 56 ff.

 

Darauf folgt eine echte Bestätigungsurkunde!

1602  September 8, Ansbach  (U 21)
Markgraf Georg Friedrich
bestätigt, erneuert und verbessert die 1308 von Bischof Gottfried dem Markt Burgbernheim verliehene Markt- und Gerichtsordnung. 5 Märkte: am Sonntag Reminiscere, am Ostermontag (Roßmarkt), am Sonntag Exaudi, am Sonntag vor Bartholomä (Roß- und Viehmarkt) und am Allerheiligentag.  

Orig. Perg. Kanzleiausfertigung, anhäng. Siegel in Holzkapsel (abgerissen)

Folgende zwei Urkunden wurden laut Gerichtsbucheintrag am 3. August 1611 in Burgbernheim aufgefunden:

1485 März 16, Cadolzburg  
Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg
bestätigt dem Markt Burgbernheim als Landesfürst alle von Kaiser und Reich erhaltenen Freiheiten und erteilt dem Markt eine umfangreiche Markt- und Gerichtsordnung.
Angebliches Original im Hauptstaatsarchiv München. Nicht von Carl Adam erfasst, da nicht im Stadtarchiv Burgbernheim.
Regest und moderne Abschrift bei Zeillinger, Anhang S. 18 ff (22 Seiten!)

1486 Januar 8, Burgbernheim     (U 6)
Kurfürst Albrecht [Achilles]
bekennt, daß die Priesterschaft zu Markt Burkbern geklagt, daß die Untertanen und Bauernschaft zu Bürgel [Markt Bergel] ihre Strafbet und Gült, so von Bischof Albert von Würzburg anno 1347 für die Kirchen St. Wolfgang und St. Kunigund zu geben verordnet wurde, derzeit nicht reichen. Albrecht Achilles confirmiert die alten Rechte und verordnet, daß bei Strafe von 100 Gulden in Gold die Gemeinde Bürgel jährlich 2 Pfd. Wachs und 4 Fastenhennen an die Kirche und Priesterschaft zu St. Wolfgang, der Kunigundenkirche aber 12 Pfd. Wachs, 2 Viertel Huhn oder 2 Pfg. dafür und eine halbe Mark Silber oder 5 Gulden wegen ihres Ungehorsams zu ewiger Gültstraf erlegen solle. Nochmals wird der markgräfl. Brief von 1485 für den Rat zu Markt Bern bestätigt, wonach nach Kaiser Heinrichs Halsgericht und ander Freiheiten unverletzt soll gelebt werden. Der Markgraf behält sich vor aus Bern eine Stadt oder sonsten ein festes Haus dahin zu bauen.

Begl. Abschrift durch Notar Pfister 1620 in U 23. Fälschung. Orig. der Fälschung im HStAM., Brandbg.-Bayreuth. Urk. 1486 I 8. -
Regest und mod. Abschrift bei Zeillinger, Anhang S. 41 ff
(2 Seiten).   

Nachfolgende fünf Diplome deutscher Kaiser und Könige wurden 1617 auf mysteriöse Weise in Burgbernheim aufgefunden, sie sollen laut Begleitschreiben aus Windsheim gekommen sein:

1128 Dezember 25, Würzburg   (U 1)
Kaiser Lothar III. 
bestätigt Vogt, Amtmeistern, Ratmannen und Gemeinschaft der Vogtei und Amt Burckbern, „so anno 171 von Kaiser Marc Andontz  [Aurel] erbaut und Schönburg geheißen, welche derzeit Ulrich von Hohenlohe zu Markt Uffenheim von Bischof Emmerich zu Würzburg zu Lehen trägt," ihren Brief,  den sie von Kaiser Karl d. Gr. im Jahre 806 erkommen, „wonach sie böse Leut, wo sie die gehaben können, mit Fessel und Band fangen, zu urteilen und zu töten berechtigt sind." Sie haben Geleit von Bern [=Burgbernheim] bis Rothenburg zur Torbruck. Als Wappen und Siegel führen sie: zur rechten Seite ein halber schwarzer Adler mit Kopf, Leib und Fuß, die andere Seite ein Turm oder Burg, weiß, oben mit viereckigen Steinen, Burg und Adler aneinander hangend, unten an der Burg oder Turm ein Bern [= Bär] eingehauen oder gemalt mit Farben gelb und schwarz beiderseits, auf dem Helm und Krön ein halber Bär stehend. — Gegeben am heiligen Christ Feiertag.

Begl. Abschrift durch Notar Pfister 1620, enthalten in U 23. 
Fälschung durch Sixtus Halbmayer, Orig. der Fälschung im HStAM., Kaiserselekt 886. -
Regest und moderne Abschrift bei Zeillinger, Die Burgbernheimer Fälschungen, Anhang S. l ff (4 Seiten)
.  

 

1198 Februar 2, Nürnberg      (U 2)
Kaiser Heinrich VI. bestätigt die von Kaiser Karl anno 806 und von Kaiser Lothar 1128 der Reichsvogtei Burkbern verliehenen Privilegien, u. a. hohe Gerichtsbarkeit und Verbot für Juden, die Vogtei zu betreten. Kaiser Heinrich behält sich vor, aus der Vogtei Bern [Burgbernheim] eine Stadt zu bauen oder sich eine Burg an den Schönberg zu setzen und diesen zu befestigen. — Geben an unser lieben Frauen und Mutter Gottes Lichtfeiertag.

Unbegl. Abschr. des 17. Jahrh., Pap., 6 Seiten. Fälschung. Orig. der Fälschung im HStAM., Kaiserselekt 901. -
Regest und moderne Abschrift Zeillinger, Anhang S. 5 ff (3 Seiten).

 

1320 Oktober 28, Nürnberg    (U 4)
König Ludwig [der Bayer]
bestätigt auf Bitten des Zehentvogts Martin Beckhemer, des Ratsschreibers Ludwig Mülding und Bürgermeisters Hans Bibelridt der Reichsvogtei Burckbern ihre vom heiligen Reich vor etzlichen hundert Jahren gegebenen Freiheiten und beseitigt alle in der Zwischenzeit aus Unkenntnis ihrer Freiheiten erteilten Privilegien. Wegen dieser Freiheiten wurde Burgbernheim von Rothenburg und Windsheim mit Feindschaft und Kränkung überzogen. Ihr auf der Straße unter der St. Kunigundenkirche gestandenes Hochgericht wurde 1269 niedergehauen und ihre Briefe von den Windsheimern geraubt, die sie erst 1308 durch sonder Leut erhalten haben. Denen zu Markt Bern werden deshalb ihre Freiheiten bestätigt und sie darin geschützt bei 40 Mark lotigs Geld Strafe, so dagegen handelt. — Zeugen: Rudolf, Herzog zu Sachsen, Magnus, Herzog zu Braunschweig und Heinrich, Landgraf zu Hessen. — Geben an Sanct Simons und Judaetag.

Inseriert in U 23. Fälschung. Orig. d. Fälschung im HStAM., Kaiser Ludwig-Selekt 196. -
Regest und mod. Abschr. bei Zeillinger, Anhang S. 8 ff (3 Seiten)

 

1347 November 24, Nürnberg     (U 5)
Kaiser Karl IV.
bestätigt auf Bitten des Blutvogts, Bürgermeister und Rat der Reichsvogtei Burkbern ihre von Kaiser Karl d. Gr. 806, König Lothar 1128, Kaiser Heinrich VI. 1198, König Ludwig 1320 erhaltenen Freiheiten, insbesondere die hohe Gerichtsbarkeit, ein Wappen, kleines und großes Siegel zu führen mit des heil. Reichs schwarzen halben Adler und einer viereckigen Burg oder Turm im Schild, der Helm blau, darauf eine Krone, in derselben empor ein halber Bär und unten an der Burg ein Bär in gelb und schwarz. Bestätigt wird ferner der Kirchenschutz zu Schwebheim, Höfen, Gallmersgarten, Hochbach und Bergtshofen, 6 Märkte: am Montag nach trium regum, am Sonntag Reminiscere, am St. Georgenstag, am St. Ulrichstag, am Sonntag vor St. Bartholomä und auf Allerheiligen zudem Wochenmärkte Montags und Freitags mit freioffenen Feilschaften. Wenn ein Verfolgter an die Torbrücke der Kirchenpropstei St. Johannis kommt, hat er 3 Jahre lang in Bern Geleit und Sicherheit, deshalb soll auch oberhalb dieser Torbrücke des Reichs zweiköpfiger schwarzer Adler mit einer Krone und darüber ein Schwert mit einer Waage gemalen oder in Stein eingehauen werden. — Samstag nach Sanct Elisabethen Tag.

Begl. Abschrift in U 23. Fälschung. Orig. d. Fälschung im HStAM., Brandenbg.-Bayreuth. Urk. 1347 XI 24. -
Regest und mod. Abschr. bei Zeillinger, Anhang S. 11 ff (7 Seiten).  

 

1487  Juni 10, Nürnberg     (U 9)
Kaiser Maximilian I. bestätigt dem Fraischvogt, Bürgermeister und Rat des Marktamtes Burkbern die von seinen Vorgängern und dem Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg verliehenen Rechte.

Inser. in U 23. Fälschung. Orig. d. Fälschung im StAB, Bayreuth. Ortsurkunden 258. —
Regest und mod. Abschr. bei Zeillinger, Anhang S. 43 ff (10 Seiten).

Obige Urkunde Maximilians wurde 1623 auf Veranlassung Markgraf Christians in Wien vorgelegt und führte zur Bestätigung der Burgbernheimer Privilegien durch Kaiser Ferdinand II. (U25):

 

Es folgen drei (echte) Bestätigungsurkunden der Privilegien

 

1623 November 14, Wien        ( U 25)
Ferdinand II. röm. Kaiser, konfirmiert auf Bitten des Markgraf Christian zu Brandenburg die Privilegien und Freiheiten, die König Maximilian unterm 10. Juni 1487 dem Fraischvogt, Bürgermeister und Rat des Marktamts Burckbern verliehen hat. Es wird bestätigt, daß Burckbern von den Kaisern und Königen mit sonder Freiheiten begabt worden. Dem König Maximilian wurden damals die kaiserlichen und königlichen Briefe vorgelegt, darunter 3 mit anhangenden Siegeln. Maximilian bestätigte und erlaubte, daß Burgbernheim das Hochgericht, wie es seit hundert Jahren hergebracht, auf der Windsheimer Fahrstraße wieder aufrichtet. Es soll auch die Blutvogtei Bern mit 4 Personen, dazu Richter und Schreiber, so oft es not tue, Gericht sitzen, Bluturteil sprechen. — Wenn ein Bürgerssohn 18 Jahre alt ist, hat er seine Bürgerpflicht zu leisten. — Der Weiler Hochbach, der für sich den Hirtenstab hatte, durfte nach einem Privileg Markgraf Albrechts in Burgbernheimer Markung keine Felder über eine bestimmte Zahl kaufen, dafür mußte Burgbernheim jährlich an den Markgrafen 4 Weinfuhren liefern. Da Hochbach aber solches nicht gehalten, haben diese in Zukunft 1 Weinfuhr zu übernehmen. — Ferner werden die Rechte aus einem Vertragsbrief über den Schaftrieb zum Hilpertshof erneuert, den Burgbernheim pfandweise bekam. Bestätigt wird eine Urkunde des Hans Rieter zu Nürnberg, nach der die Rieter die Kirche St. Johannis in Marktbern baulich zu unterhalten haben. Dem Markt B. wird gestattet, von St. Walburgistag, den 1. Mai bis auf St. Innozenz, dann vom Sonntag vor St. Michaelis bis auf Maximilianstag [12. Okt.] 14 Tag aneinander eine Meß aller Kaufmannsschätz und Vieh zu halten und dies soll man zum Gedenken Maximiliansmeß oder -Markt heißen. Am Tag vor und nach der Meß sollen alle Glocken dreimal ein- und ausläuten als eine königliche und kaiserliche Freiheit.  
Inser. in Not. Instr. v. 8. 9. 1624 (U 26)

 

1715 November 6, Bayreuth      (U 34, U 35)
Markgraf Georg Wilhelm
erneuert die Privilegien für den Markt Burgbernheim. Es werden aus landesfürstlicher Gewalt und Hoheit solche ihre Privilegien insgesamt und insonderheit auch wegen Anstellung ordentlicher Ratstage und Concurrenz des Gerichtsschreibers, wie auch Bürgermeister und Rat zu allen gerichtlichen Handlungen sine distinctione mit dem Anhang erneuert und confirmiert, daß der Marktflecken Burgbernheim künftig 2 dreitätige Viehmärkte zu Walburgis und Allerheiligen nebst den ordentlichen Wochenmärkten halten soll, das Asylrecht ist wieder in Übung zu bringen, die dermaligen Juden ad dies vitae zwar bleiben, neue Juden sich aber nicht mehr ansässig machen dürfen; von den Strafgeldern erhält der Rat 1/3, der Markgraf 2/3; bei Ansässigmachung wird das verlangte Vermögen auf 400 Gulden herabgesetzt; das Jagdrecht für Amtsschultheiß und Gerichtsschreiber an der Grenze wird gänzlich abgeschlagen.

Orig. Perg. Kanzleiausf., S fehlt; dabei unbegl. Abschr. auf Pap., 11 beschr. Seiten.

 

1802 März 15, Berlin    (U 53)
König Friedrich Wilhelm von Preußen
bestätigt die Fleckensprivilegien des Marktes Burgbernheim, u. a. die dem Orte seit den ältesten Zeiten verliehene Stadtgerechtigkeit. Jahrmessen, Vieh- und Wochenmärkte sollen ferner gelassen werden, wenn nicht die Veränderung der Zeitumstände eine andere Modifikation erforderlich macht; die Rechte werden bestätigt:
ein eigenes Rathaus zu haben, die Ratsglieder nach der hergebrachten Form zu wählen, Ratsversammlungen zu halten, ein eigenes Fleckens-Wappen zu führen. Als Bürger kann nur aufgenommen werden, der ein Vermögen von 400 Gulden nachweisen kann; von den Wildbadstrafen gehört 1/3 dem Rat, uneingeschränktes Eigentum an der Gemeindewaldung, auf dem Hilpertshof und auf den Gülthöfen zu Ermetzhofen, Galmersgarten und Neuenherberg; dagegen machen es die Zeitumstände notwendig die übrigen dem Marktflecken im grauen Altertum verliehenen Privilegien zum Teil gänzlich aufzuheben oder einzuschränken. Aufgehoben werden: Einquartierungsfreiheit, Gerichtsbarkeit (dem Bürgerrat verbleibt aber die Aburteilung kleiner Polizeivergehen), Bestrafung der Waldfrevel geht auf die Forstämter über, Asylrecht wird aufgehoben. 
Orig. Pap., eigenh. Unterschr., aufgedr. Pap. S.

 

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