Urkunde vom 1. Januar 1000

Kaiser Otto III. schenkt Bischof Heinrich von Würzburg Burg und Ort (Burg-)Bernheim


(MGH, DD O III 352
Im Bild hervorgehoben:  castellum et villa Bernheim cum foresto
      

Nachfolgend der Originalwortlaut der Urkunde vom 1.1.1000 . Übersetzung aus dem Lateinischen durch Herrn Dr. Schnurrer, Rothenburg o.T.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto III, ein Knecht Jesu Christi und nach dem Willen Gottes des Heilands und unseres Erlösers Kaiser der Römer. Die Gesamtheit aller Gläubigen der heiligen Kirche und unserer Getreuen, der jetzigen wie der zukünftigen, erkennt einsichtig an, daß Graf Kuno und Hermann eine adelige Dame namens Uta widerrechtlich ihres Erbgutes, nämlich Berenheim mit dem dabeigelegenen Forst sowie den unterhalb dieser Burg gelegenen Dörfern und Ortschaften, beraubt und dieses Gut tauschweise gegen ein anderes Gut dem Herrn Heinrich, den verehrungs­würdigen Bischof des heiligen Bistums Würzburg, gegeben haben. Die genannte Dame beschwerte sich jedoch, daß der Ver­trag darüber zu Unrecht geschlossen worden sei, und als sie von Unserer Ankunft erfuhr, trat sie in Quedlinburg vor Uns, trug den Fall vor, beschwerte sich und forderte, daß man solches Unrecht vertraglich wiedergutzumachen habe. Daraufhin haben Wir kraft Unserer kaiserlichen Gewalt und als gnädiger Herr beschlossen, was rechtens ist, haben Uns durch die Bitten vieler unserer Getreuen ermahnen lassen und rechtmäßig erreicht, daß die erwähnte Dame die Investitur (Einsetzung) über die genannten Güter akzeptiert und diese in Form einer besonders bindenden Übergabe in Unsere Hand und Gewalt überantwortet hat dergestalt, daß Wir daraufhin darüber in beliebiger Weise verfügen können.

Auf Verlangen des verehrungswürdigen Herrn Bischofs Heinrich, nach Intervention des verehrten Bischofs Arnulf des Bistums Halberstatt, auf Bitten des Herzogs Heinrich, Unseres lieben Verwandten, auch nach dem Rat des Herzogs Bernhard haben Wir die erwähnten Güter, die vorher die genannten Kuno und Hermann erhalten haben, nämlich Burg und Dorf Berenheim mit dem Forst und den darunter liegenden Dörfern und Ortschaften, dem heiligen Märtyrer Kilian geschenkt und übergeben. Dabei wurde aber festgesetzt, daß für 12 Mansen (Hofstellen) im genannten, dem heiligen Kilian übergebenen Dorf andere 12 Mansen und 50 Hörige (mancipia) tauschweise der Dame Uta, gegeben werden. Diese derart vollzogene Übergabe beansprucht so feste Gültigkeit, daß sie zukünftig von keinerlei neidischen oder anmaßenden Zufällen zunichte gemacht werden kann. Somit übergeben Wir diesen Güterkomplex, nämlich Burg und Dorf Berenheim mit dem Forst, den darunter liegenden Dörfern und Ortschaften mit allen Zugehörungen (nämlich mit Hofstätten, Gebäuden, Hörigen beiderlei Geschlechts, bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen, Feldern, Wieden, Wäldern, Jagdrechten, Gewässern, Wasserläufen, Fischrechten, Mühlen, Wegen und weglosen Geländen, Ein- und Ausgängen und allen, was sonst erwähnt oder gefunden werden kann) zu Eigen nach dem Recht aller Sterblichen in die Rechtsgewalt und Herrschaft des heiligen Märtyrers Kilian in der Weise, daß derselbe verehrungswürdige Bischof Heinrich und alle seine Nachfolger dieses Eigentum auf ewig innehaben soll. Damit die Autorität dieser Übergabe umso fester erhalten bleibe, haben Wir diese Urkunde mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, sie mit Unserem Siegel zu versehen.

Zeichen (Monogramm) des Herrn Otto, des unbesiegten Kaisers.
Der Kanzler Heribert bestätigt dies stellvertretend für den Erzbischof Willigis.
Gegeben am 1. Januar im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1000 in der 13. Indikation, im 16. Regierungsjahr Ottos, im 4. Jahr seines Kaisertums.

Geschehen in Quedlinburg. -Beglückt-Amen.