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Im Jahr 1000 kommt Burgbernheim unter die Lehnsherrschaft des Würzburger Bischofs

Der Bischof erhält Burg und Dorf Berenheim und den dazugehörigen Wald

Hatte der Würzburger Bischof bei der Bistumsgründung 741/742 lediglich Zehntrechte in Burgbernheim bekommen, so erlangte er im Jahr 1000 die volle Herrschaft. Bei diesem Vorgang tritt Burgbernheim als Objekt der Reichspolitik in Erscheinung.

Einer am 1. Januar in Quedlinburg ausgestellten Urkunde lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Aus dem vormaligen Krongutsbezirk Berenheim war nun ein Burggut geworden, das sich im grundherrschaftlichen Besitz einer adligen Familie befand. Innerhalb dieser Familie war es zu einer Erbauseinandersetzung gekommen: Zwei männliche Mitglieder, die Grafen Chuono und Hermann, die vermutlich eine weibliche Erbfolge nicht anerkennen wollten, hatten das Erbe bereits an den Würzburger Bischof Heinrich veräußert. Dagegen klagte die dritte Beteiligte, eine Gräfin namens Uota (Uta) bei Kaiser Otto III. Dieser entschied:  Der Kirche  von Würzburg sollen castellum et villa Berenheim mit den Hofstätten und dem Wald verbleiben, Frau Uta erhält als Ausgleich zwölf Mansen (Hufen bzw. Bauernhöfe) und 50 Hörige (Leibeigene), vermutlich andernorts. Der Historiker Wilhelm Störmer schließt aus den beteiligten Namen, dass es sich um Angehörige der hochadeligen Konradinersippe handelt, die 911 mit Konrad I. den König stellten und hier ein Herrschaftszentrum (Rangau-Grafschaft) unterhielten. [Störmer: Franken von der Völkerwanderungszeit bis 1268]. Chounrad, in Burgbernheim angesessener Rangaugraf, soll 1. Ehemann der Irmingard von Hammerstein gewesen sein. Beide gehörten der Familie der Konradiner an. [Kreutzer: Roßtal – Vergangenheit und Gegenwart. Roßtal 1978/79. S. 73].

Die Entscheidung des Kaisers entsprach der damaligen Reichspolitik, die Reichsgut lieber in den Händen geistlicher Herren als bei Adligen sah, bei denen die Gefahr bestand, dass das Gut in erblichen Besitz überging.
> Bild der Urkunde mit Übersetzung

In einer weiteren Urkunde vom 1. Mai des gleichen Jahres , die mit der vom 1. Januar im Zusammenhang zu sehen ist, erweitert und präzisiert der Kaiser die Schenkung an den Bischof. Schwerpunkt ist jetzt der Wildbann, das alleinige Jagdrecht, in dem zum Castellum Bernheim und zur Villa Liuthereshusun gehörenden Wald bzw. Forst, einem Königsforst, in welchem sich der König alle Rechte vorbehalten hatte. In der enthaltene Grenzbeschreibung werden viele Orte der Region erstmals urkundlich erwähnt. 
> Bild der Urkunde mit Übersetzung und Grenzbeschreibung

Die beiden Urkunden aus dem Jahr 1000 sind die einzigen Quellen, aus denen hervorgeht, dass es bei Burgbernheim tatsächlich eine Burg gegeben hat. Von ihr gibt es keine Spuren mehr. Nach Meinung des Bearbeiters stand sie am Abhang des Kapellenbergs und wurde später zur Kirchenburg erweitert.  Ihre Bestimmung war vermutlich, den Aufstieg zum Königsforst zu kontrollieren. Der Wald war in karolingischer Zeit zum Königsforst erklärt worden, um der unkontrollierten Besiedelung Einhalt zu gebieten. Nun konnten sich nur „königliche“ Bauern niederlassen. Das Jagdrecht verblieb dem König. 

Gewinner war der Würzburger Bischof! 

Er tritt in den folgenden Jahrhunderten als Lehnsherr in Erscheinung, indem er Teilrechte (z.B. Vogteien, Grundherrschaften, Zehntrechte ...) an  Adlige, potente Bürger und kirchliche Institutionen vergibt. Ein bedeutendes Lehenskomplex ist der Zehnt über "Burgbernheim und den Wald", worunter die Dörfer auf der Frankenhöhe zu verstehen sind.

Später machten ihm die zollerschen Burg- bzw. Markgrafen die Lehnsherrschaft streitig.

 
Hier die Würzburger Sichtweise der Ereignisse des Jahres 1000:

In der Würzburger Bischofs-Chronik von Magister Lorenz Fries (1489-1550), dem „Vater der Fränkischen Geschichtsschreibung“, finden die Ereignisse um Burgbernheim besondere Beachtung. Fries interpretiert auf seine Weise die Urkunden aus dem Jahr 1000, wobei er aus Frau Uta eine Gräfin Hüte macht: 
Wie Bernhaim die bürg, der fleck vnd der wald dabei an stift Wirtzburg komen sey...

Ersparen wir uns den schwer zu lesenden  Friesschen Text. In seiner Geschichte des Marktes Burgbernheim (1841) übersetzt ihn Pfarrer Schirmer, Windsheim, in eine etwas geläufigere Sprache: 

Wie Bernheim, die Burg der Fleck und der Wald dabei an das Stift Würzburg kommen sei.

Burgbernheim, das Schloß und Flecken samt anderen Zugehörungen, Dörfern, Leuten und Gütern war dazumal (im Jahr 999) einer Gräfin zu Franken, Hutte genannt, die hatte zwei Vettern, Grav Cun (Konrad) und Grav Herman. Dieselben zween nahmen ihr die gemeldte Burg, Flecken und den Wald daran, welcher noch auf diesen Tag der Bernheimer Wald genannt wird, und verwechselten das, als das ihre, Bischoff Heinrichen zu Würzburg, um andere ihnen gelegene Güter und Nutzung. Des beschwerte sich die Gräfin ihre Mume, zog auch alsbald eigener Person gen Quedlinburg zu Kaiser Otten, und klaget ihm solche Gewalt, die ehegenannte, ihre Vettern, an sie gelegt hatten, und bat um Hülf, damit sie wieder zu dem Ihren kommen könne. Also legten sich Bischoff Arnulf von Halberstadt und Herzog Heinrich von Sachsen, des Kaisers Vettern in die Sachen, und vertrugen dieselben dergestalt, daß Bischof Heinrich von Würzburg der Gräfin abgenannt, zwölf Hueb und 15 eigene Männer Zinsleut an den Enden der Gräfin gelegen, geben und vergewissern, und dagegen Bernheim, die Burg, Fleck und Wald, samt den Dörfern, Weilern, Zu- und Eingehörungen des Stiftes Würzburg eigen sein und bleiben sollte. Das ist geschehen zu Quedlinburg und Brif darüber aufgericht am neuen Jahrstag nach der Geburt Christi 1000 Jahr.

Dieweil aber jetzt genannter Wald zu dem Schloß Bernheim gehörig mit seinen Gränzen nicht bemerkt, noch unterschieden, und die Nachbauern, die darum wohnten ihm Bischoff Heinrichen mit Jagen an demselben Wald Eintrag thäten: erlangt jetzt gedachter Bischoff Heinrich durch Fürbitt seines Bruders Erberten, Erzbischoffen zu Köln und Herzog Heinrich von Sachsen obgenannt, von Kaiser Otten, daß er ihnen solchen ganzen Wald wie derselbige hievon gen Bernheim  und Leutershausen gehört hatte, als seine eigene Wälder mit Bahn und Forstrechte dermassen gezieret und gefreiet, daß hinfüro zu ewigen Zeiten niemands anders hohen oder niedern Standes darinnen stellen, jagen, Hirschen, Schwein, Bären oder Reh fangen solle, dann ein Bischof zu Würzburg. Welcher aber ein solches überführe, der sollte allermassen darum gestraft werden, als hätte er das in Kaiser Otten selbst Wäldern gethan. Und hat genannter Kaiser Otto ob berührten Wildbahn und Wald dem Stift Würzburg gegeben, mit Gränzen und Anwenden bereist und bemerkt, wie hernach folgt:
...

Schirmer schreibt weiter: Der Wald gehörte von nun an dem Hochstifte Würzburg; wie jedoch derselbe ein Gut der Gemeinde Burgbernheim geworden, ist bis jetzt unermittelt.  

Burgbernheim, Schloss und Wald.
Miniatur aus der Fries-Chronik 
Fürstbischofs Julius Echter.                  Klicken>>

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