Im Jahr 1000 kommt Burgbernheim
unter die Lehnsherrschaft des Würzburger Bischofs
Der Bischof erhält Burg und Dorf Berenheim
und den dazugehörigen Wald
Hatte der Würzburger Bischof bei der Bistumsgründung 741/742
lediglich Zehntrechte in Burgbernheim bekommen, so erlangte er im
Jahr 1000 die volle Herrschaft. Bei diesem Vorgang tritt Burgbernheim
als Objekt der Reichspolitik in Erscheinung.
Einer am 1. Januar in Quedlinburg ausgestellten Urkunde lässt
sich folgender Sachverhalt entnehmen: Aus dem vormaligen
Krongutsbezirk Berenheim war nun ein Burggut geworden, das sich im
grundherrschaftlichen Besitz einer adligen Familie befand. Innerhalb
dieser Familie war es zu einer Erbauseinandersetzung gekommen: Zwei
männliche Mitglieder, die Grafen
Chuono und Hermann, die vermutlich eine weibliche Erbfolge nicht
anerkennen wollten, hatten das Erbe bereits an den Würzburger
Bischof Heinrich veräußert. Dagegen klagte die dritte Beteiligte,
eine Gräfin namens Uota
(Uta) bei Kaiser Otto III. Dieser entschied: Der Kirche
von Würzburg sollen castellum et villa Berenheim mit den Hofstätten und dem Wald
verbleiben, Frau Uta erhält als Ausgleich zwölf Mansen (Hufen bzw.
Bauernhöfe) und 50 Hörige (Leibeigene), vermutlich andernorts. Der
Historiker Wilhelm Störmer schließt aus den beteiligten Namen,
dass es sich um Angehörige der hochadeligen Konradinersippe
handelt, die 911 mit Konrad I. den König stellten und hier ein
Herrschaftszentrum (Rangau-Grafschaft) unterhielten. [Störmer:
Franken von der Völkerwanderungszeit bis 1268]. Chounrad, in Burgbernheim angesessener Rangaugraf, soll 1. Ehemann
der Irmingard von Hammerstein gewesen sein. Beide gehörten der
Familie der Konradiner an. [Kreutzer:
Roßtal – Vergangenheit und Gegenwart. Roßtal 1978/79. S. 73].
Die Entscheidung des Kaisers entsprach der damaligen
Reichspolitik, die Reichsgut lieber in den Händen geistlicher
Herren als bei Adligen sah, bei denen die Gefahr bestand, dass das
Gut in erblichen Besitz überging.
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Bild der Urkunde mit Übersetzung
In einer weiteren Urkunde vom 1. Mai
des gleichen Jahres , die mit der vom 1. Januar im Zusammenhang zu
sehen ist, erweitert und präzisiert der Kaiser die Schenkung an den
Bischof. Schwerpunkt ist jetzt der Wildbann, das alleinige
Jagdrecht, in dem zum Castellum Bernheim und zur Villa
Liuthereshusun gehörenden Wald bzw. Forst, einem Königsforst, in
welchem sich der König alle Rechte vorbehalten hatte. In der
enthaltene Grenzbeschreibung werden viele Orte der Region erstmals
urkundlich erwähnt.
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Bild der Urkunde mit Übersetzung und Grenzbeschreibung
Die beiden Urkunden aus dem Jahr 1000 sind die
einzigen Quellen, aus denen hervorgeht, dass es bei Burgbernheim tatsächlich
eine Burg gegeben hat. Von ihr gibt es keine Spuren mehr. Nach Meinung des
Bearbeiters stand sie am Abhang des Kapellenbergs und wurde später zur
Kirchenburg erweitert. Ihre Bestimmung war
vermutlich, den Aufstieg zum Königsforst zu kontrollieren. Der Wald war in karolingischer Zeit
zum Königsforst erklärt worden, um der unkontrollierten Besiedelung Einhalt zu
gebieten. Nun konnten sich nur „königliche“ Bauern niederlassen. Das
Jagdrecht verblieb dem König.
Gewinner war
der Würzburger Bischof!
Er
tritt in den folgenden Jahrhunderten als Lehnsherr in Erscheinung,
indem er Teilrechte (z.B. Vogteien, Grundherrschaften, Zehntrechte
...) an Adlige, potente Bürger und kirchliche Institutionen
vergibt. Ein bedeutendes Lehenskomplex ist der Zehnt über
"Burgbernheim und den Wald", worunter die Dörfer auf der
Frankenhöhe zu verstehen sind.
Später machten ihm die zollerschen Burg- bzw.
Markgrafen die
Lehnsherrschaft streitig.
Hier die Würzburger
Sichtweise der Ereignisse des Jahres 1000:
In der Würzburger Bischofs-Chronik von Magister
Lorenz Fries (1489-1550), dem „Vater der Fränkischen
Geschichtsschreibung“, finden die Ereignisse um Burgbernheim besondere
Beachtung.
Fries interpretiert auf seine Weise die Urkunden aus dem Jahr 1000, wobei er
aus Frau Uta eine Gräfin Hüte macht:
Wie Bernhaim die bürg, der fleck vnd der wald dabei an stift Wirtzburg komen
sey...
Ersparen wir uns den
schwer zu lesenden Friesschen Text.
In seiner Geschichte des Marktes
Burgbernheim (1841) übersetzt ihn Pfarrer Schirmer, Windsheim, in eine
etwas geläufigere Sprache:
Wie Bernheim,
die Burg der Fleck und der Wald dabei an das Stift Würzburg kommen sei.
Burgbernheim,
das Schloß und Flecken samt anderen Zugehörungen, Dörfern, Leuten und Gütern
war dazumal (im Jahr 999) einer Gräfin zu Franken, Hutte genannt, die hatte
zwei Vettern, Grav Cun (Konrad) und Grav Herman. Dieselben zween nahmen ihr
die gemeldte Burg, Flecken und den Wald daran, welcher noch auf diesen Tag der
Bernheimer Wald genannt wird, und verwechselten das, als das ihre, Bischoff
Heinrichen zu Würzburg, um andere ihnen gelegene Güter und Nutzung. Des
beschwerte sich die Gräfin ihre Mume, zog auch alsbald eigener Person gen
Quedlinburg zu Kaiser Otten, und klaget ihm solche Gewalt, die ehegenannte,
ihre Vettern, an sie gelegt hatten, und bat um Hülf, damit sie wieder zu dem
Ihren kommen könne. Also legten
sich Bischoff Arnulf von Halberstadt und Herzog Heinrich von Sachsen, des
Kaisers Vettern in die Sachen, und vertrugen dieselben dergestalt, daß
Bischof Heinrich von Würzburg der Gräfin abgenannt, zwölf Hueb und 15
eigene Männer Zinsleut an den Enden der Gräfin gelegen, geben und
vergewissern, und dagegen Bernheim, die Burg, Fleck und Wald, samt den Dörfern,
Weilern, Zu- und Eingehörungen des Stiftes Würzburg eigen sein und bleiben
sollte. Das ist geschehen zu Quedlinburg und Brif darüber aufgericht am neuen
Jahrstag nach der Geburt Christi 1000 Jahr.
Dieweil aber
jetzt genannter Wald zu dem Schloß Bernheim gehörig mit seinen Gränzen
nicht bemerkt, noch unterschieden, und die Nachbauern, die darum wohnten ihm
Bischoff Heinrichen mit Jagen an demselben Wald Eintrag thäten: erlangt jetzt
gedachter Bischoff Heinrich durch Fürbitt seines Bruders Erberten,
Erzbischoffen zu Köln und Herzog Heinrich von Sachsen obgenannt, von Kaiser
Otten, daß er ihnen solchen ganzen Wald wie derselbige hievon gen Bernheim
und Leutershausen gehört hatte, als seine eigene Wälder mit Bahn und
Forstrechte dermassen gezieret und gefreiet, daß hinfüro zu ewigen Zeiten
niemands anders hohen oder niedern Standes darinnen stellen, jagen, Hirschen,
Schwein, Bären oder Reh fangen solle, dann ein Bischof zu Würzburg. Welcher
aber ein solches überführe, der sollte allermassen darum gestraft werden,
als hätte er das in Kaiser Otten selbst Wäldern gethan. Und hat genannter
Kaiser Otto ob berührten Wildbahn und Wald dem Stift Würzburg gegeben, mit
Gränzen und Anwenden bereist und bemerkt, wie hernach folgt:
...
Schirmer schreibt weiter:
Der Wald gehörte von nun an dem Hochstifte Würzburg; wie jedoch
derselbe ein Gut der Gemeinde Burgbernheim geworden, ist bis jetzt
unermittelt.
Burgbernheim,
Schloss und Wald.
Miniatur aus der Fries-Chronik
Fürstbischofs Julius Echter.
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